Mulde auf öffentlichem Grund in Bern: Bewilligung & Kosten

Eine Bewilligung brauchen Sie in Bern nur, wenn die Mulde auf öffentlichem Grund steht – also auf Strasse, Trottoir oder einem öffentlichen Parkfeld. Auf privatem Grund wie Ihrer Einfahrt oder Ihrem Vorplatz ist keine Bewilligung nötig.

Privater Grund oder öffentlicher Grund?

Privater Grund – keine Bewilligung

  • Eigene Einfahrt oder Vorplatz
  • Privatparkplatz auf dem Grundstück
  • Sofort lieferbar

Öffentlicher Grund – Bewilligung nötig

  • Strasse oder Fahrbahn
  • Trottoir
  • Öffentliches Parkfeld / blaue Zone

Ablauf für die Bewilligung

  1. Standort klären: Wo soll die Mulde stehen – privat oder öffentlich?
  2. Gesuch einreichen: Für öffentlichen Grund ist ein Gesuch bei der Stadt Bern (Nutzung des öffentlichen Grundes) nötig, idealerweise einige Arbeitstage im Voraus.
  3. Signalisation: Je nach Standort sind Absperrung oder Beleuchtung der Mulde vorgeschrieben.
  4. Lieferung: Nach erteilter Bewilligung liefern wir zum Wunschtermin.

Wir übernehmen das für Sie. Auf Wunsch organisieren wir das Bewilligungsgesuch und die vorgeschriebene Signalisation, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Offerte mit Bewilligungs-Service anfordern →

Hinweis: Vorschriften, Fristen und Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes werden von der Stadt Bern festgelegt und können sich ändern. Für den konkreten Fall prüfen wir die aktuellen Anforderungen mit Ihnen. Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr.

Weiterführend

Aktualisiert: August 2026

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