Privater Grund – keine Bewilligung
- Eigene Einfahrt oder Vorplatz
- Privatparkplatz auf dem Grundstück
- Sofort lieferbar
Eine Bewilligung brauchen Sie in Bern nur, wenn die Mulde auf öffentlichem Grund steht – also auf Strasse, Trottoir oder einem öffentlichen Parkfeld. Auf privatem Grund wie Ihrer Einfahrt oder Ihrem Vorplatz ist keine Bewilligung nötig.
Wir übernehmen das für Sie. Auf Wunsch organisieren wir das Bewilligungsgesuch und die vorgeschriebene Signalisation, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Offerte mit Bewilligungs-Service anfordern →
Hinweis: Vorschriften, Fristen und Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes werden von der Stadt Bern festgelegt und können sich ändern. Für den konkreten Fall prüfen wir die aktuellen Anforderungen mit Ihnen. Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr.
Aktualisiert: August 2026